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DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN

Barrierefreiheit

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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite www.radon.nrw.de

Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und der nordrhein-westfälischen Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 (BITVNRW) stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.radon.nrw.de und seine Unterkapitel.  

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.radon.nrw.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.

Die „Agentur Barrierefrei NRW“ hat den Internetauftritt nach dem Web Content Accessibility Guidelines Verfahren (WCAG-Verfahren) im März 2021 getestet und dabei festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen „schlecht zugänglich" ist. Es liegen einige Probleme vor, welche den Zugang für Anwenderinnen bzw. Anwender assistiver Technologien beeinträchtigen und erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise die Gliederung von Überschriften Ebenen nicht auf allen Seiten sinnvoll oder Grafik Elemente stehen vor den Überschriftenelementen zu denen sie gehören.

Da sich das Gesamtergebnis des WCAG Tests aus mehreren einzelnen Punkten bzw. Elementen ergibt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns, um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. Juni 2021 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. Dazu wurde vom LIA gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld von der Agentur Barrierefrei NRW im März 2021 ein WCAG-Test durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zum LIA aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Ihre Ansprechpartnerin in der Online-Redaktion:

Anneke Söpper (kommissarisch), stellvertretende Gruppenleitung FG 1.4
info[at]lia.nrw.de (E-Mail an die Online-Redaktion senden)
Telefonisch ist die Online-Redaktion unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 3101 1133

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

ueberwachungsstelle-nrw[at]it.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20) (E-Mail an die Überwachungsstelle senden)

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.radon.nrw.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20%C3%BCber%20mags.nrw) (E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden)
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier