Messungen der Radonaktivitätskonzentration in der Innenraumluft in Nordrhein-Westfalen 2019-2021
Abschlussbericht
Das Strahlenschutzgesetz definiert Maßnahmen zum Schutz vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Radon. Unter anderem wird ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Innenraumluft für die durchschnittliche Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen festgelegt. Die Bundesländer sind aufgefordert, sogenannte Radonvorsorgegebiete auszuweisen, in denen der Referenzwert in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden überschritten werden kann. In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für die Ausweisung verantwortlich. Um einen Überblick über die Radonsituation in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, wurde die Zentrale Radonstelle NRW mit der Messung der Radonkonzentration in der Innenraumluft von 300 öffentlichen Gebäuden beauftragt.
Für die Messungen wurden landesweit 356 Gebäude in 245 Gemeinden ausgewählt. Die Messungen der Radonkonzentration erfolgten stichprobenartig an einer Reihe zuvor ausgewählter Orte. Pro Gebäude wurden in der Regel zwei Räume untersucht, vornehmlich im Keller- und Erdgeschoss. Die Messungen erfolgten gemäß den Vorgaben der DIN 11665 „Ermittlung von Radioaktivität in der Umwelt – Luft: Radon“ Teil 8 als Langzeitmessungen über einen Zeitraum von zwölf Monaten mit passiven Radon-Exposimetern. Nach Ablauf der Messzeit konnten 97 % der aufgestellten Messgeräte ausgewertet werden und lieferten Messwerte aus 682 Räumen in 346 Gebäuden. Die Anzahl der Messungen ist zu gering, um damit verlässliche Aussagen über die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung des Referenzwertes in einzelnen Kreisen, Städten oder Gemeinden treffen zu können.
Rund 80 % der untersuchten Räume, und damit der weitaus überwiegende Anteil, weisen sehr niedrige Radonkonzentrationen auf. In durchschnittlich jedem dritten Gebäude konnten allerdings auch Räume mit leicht erhöhten Radonkonzentrationen oberhalb von 100 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft nachgewiesen werden. Der gesetzlich festgelegte Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft wurde in lediglich 5,5 % der Gebäude überschritten, hauptsächlich in Räumen im Kellergeschoss. In den höhergelegenen Etagen (z. B. Erd- und Obergeschosse) nahm die mittlere Radonkonzentration typischerweise deutlich ab.
Innerhalb von Nordrhein-Westfalen sind die Gebäude mit erhöhten Radonkonzentrationen nicht gleichmäßig verteilt. Während im nördlichen und westlichen Teil des Landes hauptsächlich niedrige Radonkonzentrationen gemessen wurden, traten erhöhte Radonkonzentrationen häufiger in den Mittelgebirgsregionen auf, insbesondere im Bereich des Süderberglandes. Grundsätzlich konnte beobachtet werden, dass die durchschnittliche Radonkonzentration in Gebäuden ansteigt, je mehr Radon im Boden verfügbar ist.
Auch die Abhängigkeit der gemessenen Radonkonzentration vom Baujahr des Gebäudes wurde untersucht, da Bauart und Bauzustand des Gebäudes im Wesentlichen dafür verantwortlich sind, wie leicht Radon ins Gebäude eindringen und sich dort ausbreiten kann. Alte Gebäude sind in der Regel häufiger von hohen Radonwerten betroffen als Gebäude jüngeren Baujahres. Der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft wurde in rund 10 % der Gebäude mit Baujahr vor 1948 in mindestens einem Innenraum überschritten. Jüngere Gebäude waren dagegen deutlich seltener betroffen. Die vorliegenden Daten weisen aber auch darauf hin, dass die mittlere Radonkonzentration in Innenräumen bei modernen Gebäuden (Baujahre nach 2000) geringfügig höher liegt als bei Gebäuden aus den Jahren 1976 bis 2000. Eine mögliche Ursache dafür kann ein verminderter Austausch zwischen Innenraumluft und Außenluft sein, bedingt durch zuletzt häufiger eingesetzte bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung (Abdichtung der Gebäudehülle, Fenster, Türen etc.). Dies unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen in der Bauplanung auch bereits den Schutz gegenüber Radon mit einzubeziehen. Hierfür stehen bereits seit längerem geeignete technische Lösungen zur Verfügung.
Auf Grundlage der aktuell vorliegenden Daten sind die notwendigen Bedingungen für die Ausweisung eines Radonvorsorgegebietes in keiner Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erfüllt. Weitergehende Untersuchungen werden in den kommenden Jahren dazu beitragen, die Radonsituation in Nordrhein-Westfalen besser zu verstehen.
(Stand: 05/2022)
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